Antrag der SPD-Fraktion vom 20.2.2019 – Rückbau von Altanlagen nach
§ 249 Baugesetzbuch
Inhaltlich bedeutet dies eine Bestimmung in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, wonach neue Windkraftanlagen erst gebaut werden dürfen, wenn Vorhandene abgebaut werden (Neu für Alt). Das klingt auf den ersten Blick gut, löst aber unser Grundproblem nicht und kann inhaltlich nicht funktionieren.
Dieser Vorschlag von André Beims ist:
Wenn in den nächsten 10 Jahres voraussichtlich keine Anlagen abgebaut werden – das liegt ausschließlich im Ermessen der Betreiber der Altanlagen, die an einer möglichst langen Laufzeit Interesse haben - , dann braucht man jetzt die Erweiterung des Vorranggebietes nach Süden überhaupt nicht vornehmen sondern kann das der in 10 Jahren fälligen Fortschreibung überlassen.
Dieser Antrag ist in jedem Falle abzulehnen.