Haushaltsdebatte im Gemeinderat vom 14.03.2018
Stellungnahme der CDU-Fraktion
Zunächst muß man sich einen Überblick über die Gesamtlage verschaffen. Dazu ist Haushaltsentwurf für den nicht täglich damit befaßtennicht gerade eine attraktive Informationsquelle. Die Zahlenkolonnen schrecken erher ab. Deshalb sollen hier zunächst vereinfacht die Grundstrukturen aufgezeichnet werden.
Von Interesse ist in erster Linie der Ergebnishaushalt. Das ist der teil, der Auskunft über die laufenden Einnahmen und Ausgaben gibt. Er gibt eine Information dazu, ob die Gemeinde mit dem vorhandenen Geld auskommt, etwas über hat oder ein Defizit erwirtschaftet. Auf Dauer kann niemand mehr Ausgeben, als er einnimt. Deshalb muß mittelfristig, über 3 bis 5 jahre das Ergebnis ausgeglichen sein. Es sollen aber auch keine Elfenbeintürme gebidet werden, in denen Geld gehortet wird. Die Bürger sollen lieber selbst über die Verwendung ihres Geldes entscheiden. Deshalb darf die Gemeinde nur das abschöpfen, was zur Lösung der Gemeinschaftsprobleme notwnedig ist.
Die breinigten Zahlen sehen wie folgt aus:
A Einnahmen
Netto Grundst A 4.830
Netto Grundst b 9.992
Netto Gerwerbesteuer - 45.166 Summe - 30.343
Netto Gemeindeanteil EinkSt 120.640
Nette Gemeindenateil USt 3.479
5. Öffentlich-rechtl. Entgelte 1.200
6. Privatrechtliche Entgelte 20.200
davon Mieten und Pachten 4.400
7. Kostenerstattungen ind. Kostenumlagen 11.900
11. Sonst. Ordentl. Erträge 43.200
davon Konzessionsagabe 42.700
Summe 248.676
Dem stehen Aufwendungen von
abzügich Transferaufwendungen
(Samtgemeinde-, Kreis- und
Gewerbesteuerumlage) 376.3000
Ergibt laut HHPlanentwurf insgesamt ein Ergebnis von - 248.200
Das können und müssen wir aus der Uberschußrücklage decken. Sie beträgt rund 700.000 € (Stand 31.12.2018). Das ist also unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsdeckung kein Problem und wäre auch ohne Steuererhöhung in diesem und dem nächsten Jahr möglich.
Die Reihenfolge, in der die Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, ist im Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgeschrieben. Danach kommen als erstes die Sonstigen Einnahmen, wozu auch die Überschußrücklage zählt, dran. Die Steuern stehen an letzter Stelle, sollen also nur geschöpft werden, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Haushaltsdeckung bestehen vg. auch § 3 Abs. 5 Satz 1 Nieders. Kommunalabgabengesetz NKAG).
Da man den Haushalt nicht hundertprozentig vorhersehen kann, ist der Regelfall, dass es etwas besser läuft als geplant. Wenn Mittel übrigbleiben, dann werden sie der Überschussrücklage zugeführt. Man kann sich das vorstellen wie zwei verbundene Fässer, wobei der Überlauf automatisch in die Überschussrücklage erfolgt, vergleichbar auch etwa den Druckbehälter bei einer Heizung.
Wenn nun die Mittel einmal nicht reichen, dann werden zuerst die in der Überschussrücklage angesammelten Überschüsse aus den Vorjahren zur Abdeckung eingesetzt.
Wir brauchen also trotz höherer Samtgemeindeumlage 2018 und 2019 keine Steuererhöhungen.
Steuerhebesätze an sich haben keinen Wert und es gibt objektiv weder "Falsch" noch "Richtig". Das richtet sich immer nach den konkreten örtlichen Verhältnissen. Das Geld soll die Bürger ausgeben können und sie soll bestimmen, was damit passiert. Der Staat muss sich auf die wirklich notwendige Abschöpfung beschränken.
Die Gemeinde Haverlah verfügt über einen Überschussrücklage, sodass sich in diesem und im nächsten Jahr auf keinen Fall die Notwendigkeit von Steuererhöhungen abzeichnen. Es besteht überhaupt kein Grund, an der Steuerschraube zu drehen.
Die Samtgemeinde will die Mitgliedsgemeinden zu Steuererhöhungen drängen. Das geht sie aber überhaupt nichts an. Ihr kann es völlig egal sein, welche Steuersätze die Gemeinde Haverlah erhebt. Im Verhältnis zur Samtgemeinde werden die landesdurchschnittlichen Steuersätze zugrunde gelegt, sodass sich auch durch eine Anhebung der Steuern in Haverlah die Situation der Samtgemeinde überhaupt nicht verändern kann. Sie bekommt die gleiche Umlage wie bei den jetzigen Steuersätzen.
Auch das Märchen, dass die Gemeinde Haverlah viel zu niedrige Steuersätze hat, stimmt nicht. Haverlah liegt:
Steuer |
Haverlah |
Nievellierungs-sätze 1) |
Landesdurch schnitlliche Hebesätze |
Grundst. A |
335 |
338 |
376 |
Grundst. B |
335 |
357 |
397 |
Gewerbe |
340 |
346 |
384 |
1) Dieser Satz wird bei Umlagen ohne Rücksicht auf die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse llandeseinheitlich bei der Samtgemeinde- und Kreisumlage angewendet, um Manipulationsmöglichkeiten auszuschließen
Wenn die Gemeinde Haverlah, die Nivellierungssätze heben würde, hätte sie Mehreinnahmen von ca. 13.000 €. Wenn sie landesdurchschnittlichen Steuersätze heben würde, wären es netto rund 89.000 €.
Der Bürgermeister hat den Entwurf für den Haushalt 2018 vorgelegt.
Haushaltslage der Gemeinde Haverlah
Um die tatsächliche Haushaltslage zu erfassen, muß man alle durchlaufenden Posten bereinigen. Ein Großteil der Steuereinnahmen geht als Samtgemeinde- und Kreisumlage sofort weiter und steht der Gemeinde nicht zur Verfügung. Danach ergibt sich folgende Situation auf der Basis des Entwurfes:
Die Gemeinde verfügt in diesem Jahr nach Abzug von Samtgemeinde-, Kreis- und Gewerbesteuer-umlage für die Aufgaben in unseren Dörfern über Einnahmen 142.000 € und müssen laufende Aufwendungen von 390.000 € bestreiten. Nach einem betriebswirtschaft-lichen Verlust von 18.000 € im Jahr 2017 werden wir in diesem Jahr einen Verlust von 248.000 € machen. Das ist wahrlich keine rosige Lage. Es besteht aber kein Anlaß zur Sorge, weil wir zum Jahresbeginn über eine Liquidität (Barbestand) von rund 1,2 Mio. € verfügen und eine Überschußrücklage von 500.000 bis 700.000 € haben (Ein Jahres-abschluß liegt noch nicht vor). Dieser Topf beinhaltet die Überschüsse aus den vergangenen Jahren und ist dazu da, Verluste abzupuffern.
Da wir in der Vergangenheit mehr Einnahmen hatten, als benötigt wurden, besteht kein Anlaß dafür, an der Steuerschraube zu drehen.