Auf den folgenden Seiten stellen wir die Probleme unsere Arbeit im Gemeinderat und im Verwaltungsausschuss vor.
Da die Verwaltungsausschusssitzungen nichtöffentlich sind, können wir nur die Beratungsergebnisse und unsere Auffassung dazu darstellen.
CDU Anstöße zur Weiterentwicklung der Gmeinde und ihrer Ortsteile
Es ist schade, jede Frage von uns wird skandalisiert ohne zu prüfen, ob sie berechtigt ist.
Wir sind die einzige Fraktion, die im letzten Jahr Anträge zur Fortentwicklung der Gemeinde gestellt hat. Leider werden sie von der Mehrheit ignoriert und wir müssen immer wieder nachbohren, was dann als Störung des Ratsfriedens dargestellt wird.
Wir haben folgende Anregungen auf den Weg gebracht:
Von den anderen Fraktionen ist bisher Nichts gekommen. Aber in der Öffentlichkeit werden wir als Störer dargestellt.
Wie das Opfer zum Täter gemacht werden soll
Bürgermeister verdreht die Tatsachen
Der Bürgermeister hat die Einladungsfrist für den Verwaltungsausschuß verpaßt. Ein Fehler, der passieren kann. Was macht man dann? Man ruft die Betroffenen an und spricht darüber, wie man das Problem lösen kann.
Anders in Haverlah: Die Allgemeine Verwaltungsvertreterin lädt – mit oder ohne Wissen des Bürgermeisters – mit verkürzter Ladungsfrist ein.
Auf die Frage eines Ratsmitgliedes, welcher Punkt der Tagesordnung eilbedürftig sei, was die gesetzliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Ladung mit verkürzter Frist ist, bekommt es die „unschuldige Antwort“ des Bürgermeisters „keiner“. Auf die weitere Frage nach der dann nicht gegebenen Beschlußfähigkeit, fragt der Bürgermeister die Allgemeine Verwaltungsvertreterin, ob mit verkürzter Frist geladen sei? Diese antwortet mit „Ja“. Daraufhin stellt der Bürgermeister in einem Atemzug fest: „Dann sind wir nicht beschlußfähig, ich schließe die Sitzung“.
Im Protokoll wird der Vorgang dann wie folgt dargestellt:
Da keine Dringlichkeit eines TOP gegeben war und auf Nachfrage des BGM keine Bereitschaft bestand, die Sitzung dennoch stattfinden zu lassen, da der einzige TOP ein Antrag der anwesenden Fraktion war beendet BGM Wolf die Sitzung.
Das entspricht nicht der Wahrheit. Die Frage nach der Beratungsbereitschaft wurde nicht gestellt!
Nach dem Motto: „Ich habe eine läßliche Sünde begangen, aber die Anderen sind die die Bösen, weil sie nicht mitspielen“.
Alle Sitzungen werden auf Band aufgezeichnet. Da wäre es einfach, mit Hilfe des Bandes zu klären, wie die Sitzung abgelaufen ist. Wer nichts zu verbergen hat, kann den Vorgang offen legen. Aber ausgerechnet von dieser Sitzung gibt es kein komplettes Band.
Der Bürgermeister widerspricht sich selbst. Einerseits sagt er, es hätte keine Beratung geben können, weil ein Ratsmitglied gefehlt hat und andererseits behauptet er gefragt zu haben. Die Bandaufzeichnungen der eigenen Redebeiträge weisen keine Antwort auf eine Frage auf, die der Bürgermeister angeblich zum Anlaß für die Schließung der Sitzung genommen haben will.Das ist ein Indiz dafür, daß er eine entsprechende Frage nicht gestellt hat.
So kann es nicht gehen. Um die Legende von den „bösen Anderen“ zu verbreiten einfach den Sachverhalt falsch darzustellen. Das kann man nicht durchgehen lassen. Im Protokoll – einer öffentlichen Urkunde – muß man schon bei der Wahrheit bleiben.
Der Bürgermeister kümmert sich nicht. Er hätte sich davon überzeugen müssen, ob die Einladung rechtzeitig rausgegangen ist.
Die Allgemeine Verwaltungs-Vertreterin beglaubigt eine Einladung mit ihrer Unterschrift als vom Bürgermeister stammend, obwohl er diese – jedenfalls mit dem Zusatz „unter verkürzter Frist“ niemals gesehen hat. Sie bescheinigt in einer öffentlichen Urkunde, der rechtsverbindlichen Einladung, etwas Falsches. Und der Bürgermeister, der diese Einladung ebenfalls erhält, bemerkt dies nicht oder duldet das. Er allein ist zuständig, weil er Bürgermeister und Verwaltungschef in einer Person sein wollte.
Wie soll man da Vertrauen in das Handeln des Bürgermeisters und der „Verwaltung“, die ja aufgrund der Personalunion auch der Bürgermeister ist, haben?
Bürgermeister muß seine Aufgaben im wahrsten Sinne des Wortes „begreifen“
Nicht Täter und Opfer verwechseln!
Der Bürgermeister ist in einer „Sandwicht-Position", die er nicht richtig einordnet. Er läßt sich von der Samtgemeindeverwaltung, die sein Helfer ist - die Verantwortung liegt ausschließlich beim Bürgermeister - durch falsche Ratschläge an der Nase herumführen.
Ein Beispiel: Der Bürgermeister und die Ratsmitglieder (RM Vöhringer beklagt das in jeder Sitzung) sind der Auffassung, daß den Ratsmitgliedern die geänderte genehmigte Fassung der Protokolle zuzusenden ist. Das ist selbstverständlich, weil das die Unterlagen sind, anhand derer die Ratsmitglieder kontrollieren, ob die Verwaltung (in Haverlah personenidentisch mit dem Bürgermeister, der zugleich die Verwaltung ist) das auch ausführt, was beschlossen ist.
Das ist notwendig, weil die Gemeindeverwaltung nicht einmal einstimmige Beschlüsse des Verwaltungs-ausschusses ausführt (Beispiel 1: Freies W-LAN für die Gemeidne - Angebotseinholung HTP wird einfach nicht gemacht. Auf Nachfrage nach 8 Wochen werden Informationen vorgelegt, die mit dem Beschluß nichts zu tun haben. Beispiel 2: Der Verwaltungsausschuß beschließt, mit dem Thema DGH soll sich der Technische Ausschuß noch einmal befassen. Die Samtgemeindeverwaltung - ohne Kompetenz - beruft eine Besprechung mit der Dorfgemeinschaft ein statt den Beschluß auszuführen. - Der Bürgermeister beteiligt sich kritiklos daran anstatt den VA-Beschluß umzusetzen).
Der Verwaltungsausschuß faßt mit der Stimme der CDU und des Bürgerforum in Person vom damaligen BGM Hartung (2:1) den Beschluß die Protokolle in ihrer endgültigen Fassung auszuhändigen und gleichzeitig steht im entsprechenden Protokoll: "Die Verwaltung" (das ist niemand anders als der BGM selbst) läßt das kommunalaufsichtlich prüfen. Schitzophrener geht es nicht!!
Seit Monaten schwelt der Streit und kostet unnötige Kräfte und unnötigen Verschleiß. Was soll man in einer solchen Situation tun. Da bleibt doch nichts anderes als einen neuetralen Schiedsrichter anzurufen. Dann ist man der Störer. Aber hier dürfen Täter und Opfer nicht verwechselt werden!